Berlin weitet Testpflicht aus, weil aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben die Maskenpflicht an Schulen entfällt
Pressemitteilung vom 29.03.2022
Testpflicht auch für geimpfte und Genesene
Ab dem 1. April können lediglich noch die Basisschutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetzes des Bundes gelten. Für Schulen bedeutet dies, dass lediglich eine Testpflicht zulässig ist. Die Testpflicht an Berliner Schulen wird daher bis auf Weiteres bestehen bleiben und sogar ausgeweitet: Ab dem 1. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen unterliegen dieser Testpflicht. Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet.
Maskenpflicht entfällt
Die Maskenpflicht fällt aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen. Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Ich rate den Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal dringend, aus Infektionsgründen weiter eine Maske in der Schule zu tragen. Dafür gibt es gute Gründe, auch wenn dies nun eine freiwillige Entscheidung ist. Eine Maske zu tragen, dient dem Selbstschutz und dem Schutz anderer.“
3G Regelung bei schulischen Zusammenkünften
Bei schulischen Zusammenkünften mit externen Personen gilt die 3G-Regel. Die Regelung, wonach Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie ihren gültigen Schülerausweis vorlegen, wird voraussichtlich beibehalten werden.
(Quelle: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2022/pressemitteilung.1191309.php)
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