Liebe Eltern,
Sie haben mit Sicherheit bereits gehört, dass es ab dem 25. Juni 2020 eine ganz normale Ferienbetreuung geben wird. Die Notbetreuung endet.
Wie genau geht es nun weiter?
Alle Eltern mit einem gültigen Hortvertrag können ihre Kinder auch für die Ferien anmelden. Ab dem 2. Juni wird es dann im Hort eine Umfrage geben, wann ihr Kind kommen möchte.
An der Ferienbetreuung können nun alle Kinder mit einem entsprechenden Bedarfsbescheid (Hortgutschein) teilnehmen. Eltern, die bisher die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, aber keinen Bedarfsbescheid für eine Ferienbetreuung haben, haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung/Hort zu stellen. Diese Betreuung ist dann aber kostenpflichtig.
Hier sind die Informationen des Senats zum Stand der Planung. Hier gibt es die Anträge und weitere Formulare.
Wie und wo diese Anträge abzugeben sind, wie die Betreuung überhaupt gestaltet wird, das erfahren Sie wieder hier auf unserer Homepage.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Ihnen und Ihren Familien schöne Pfingsten!
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